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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die Firma Slot-Racer.de, Echterdinger Str. 57, 70794 Filderstadt wird im Folgenden SR genannt.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Nutzung der Veranstaltungsräume der SR zur Durchführung von Veranstaltungen wie Firmenevents, Geburtstagen und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen. Zudem gelten die AGB auch für einzelne Besucher der SR zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten und besonderen privaten oder öffentlichen Veranstaltungen, welche von der SR selbst durchgeführt werden. Abweichende Bestimmungen, außer den AGB der SR finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der SR ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz Vertrag genannt) kommt durch schriftliche Annahme und des zurückgesandten angenommenen Angebots durch den Besteller zustande. Vertragsbestandteil sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen der SR neuester Stand. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner der SR; der Besteller hat die SR rechtzeitig vor Vertragsabschluss besonders darauf hinzuweisen und der SR Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit der SR entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Flächen, sowie die Einladung zu Verkaufs- oder anderen hier nicht genannten Veranstaltungszwecken sind anzeigepflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SR.

3. Besondere Veranstaltungen und Mittel

Besondere Veranstaltungen, die z. B. religiöse, kulturelle oder politische Ziele verfolgen, oder Veranstaltungen bei welchen Gegenstände in größerem Umfang vom Besteller mitgebracht werden, oder bei denen Müll entsteht müssen der SR vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Für die Beseitigung von Müll- oder Wertstoffen in größerem Umfang oder für aufwendigere Arbeiten wie z. B. Reinigungsarbeiten zur Herstellung des Urzustandes der Veranstaltungsräume ist der Besteller verantwortlich. Die Kosten und Durchführung übernimmt der Besteller sofern im Vertrag mit der SR keine schriftliche Regelung getroffen wurde.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

Die SR ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an die SR zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der SR gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke, sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.

5. Preisbindung / Dauer

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der SR allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fäligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die SR eine Mahngebühr von € 5,00 und Verzugszinsen in Höhe von 5% v. H. erheben.

6. Vorauszahlungen

Die SR ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der SR aufrechnen oder mindern.

7. Rücktritt durch den Vertragspartner (Stornierung)

Die SR räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Im Falle des Rücktritts eines Vertragspartners von der Buchung einer Veranstaltung hat die SR Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die SR hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt bei einem Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung 50% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten und der Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl und den Aufwendungen der SR.

Umbuchungen sind jederzeit kostenlos möglich.

8. Rücktrittsrechte der SR ohne Schadenersatzleistung durch die SR

Die SR ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der SR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Das Rücktrittsrecht gilt auch:
a) wenn Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden.
b) wenn die SR begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von SR oder Dritten in der Öffentlichkeit gefährden kann. Dies gilt auch für anzunehmende negative Vorfälle außerhalb des Herrschaftsbereiches der SR, und während einer Veranstaltung an welchen diese oder andere negative Tatbestände eintreten oder eintreten könnten.

c) Wenn die SR Erkenntnis erlangt, daß sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben.

 

9. Mitgebrachte Gegenstände

Alle mitgebrachten Gegenstände, insbesondere auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners oder Besuchers in den Veranstaltungsräumen und auf den Park- oder Stellflächen der SR. Die SR übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für die Zufahrt oder Laufwege zu den Veranstaltungsräumen. Dies gilt auch für Fortbewegungsmittel der Besucher wie Kraftfahrzeuge, Motorräder u. a. Der Vertragspartner oder Besucher haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden. Mitgebrachte Gegenstände müssen sofort nach Beendigung einer Veranstaltung vom Besteller entfernt werden. Für die Einlagerung nach Veranstaltungsende z. B. über Nacht und mögliche Beschädigungen, Diebstahl oder Untergang dieser Gegenstände übernimmt die SR keine Haftung.

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Mitgebrachte Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht erlaubt.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz der SR.


 



 

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